Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1975 - 5 StR 424/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,5950
BGH, 23.09.1975 - 5 StR 424/75 (https://dejure.org/1975,5950)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1975 - 5 StR 424/75 (https://dejure.org/1975,5950)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75 (https://dejure.org/1975,5950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,5950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) nach pflichtgemäßem tatrichterlichen Ermessen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 5 StR 424/75
    Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, ist die Frage, ob besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Verurteilten vorliegen, vielmehr weitgehend nach pflichtgemäßem tatrichterlichen Ermessen zu entscheiden (BGHSt 24, 3 ff; 360, 363).
  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 5 StR 424/75
    Mit dem der Entscheidung BGHSt 25, 142 zugrundeliegenden Fall, in dem der Bundesgerichtshof die Aussetzung einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren mißbilligt hat, läßt sich die hier gegebene Begründung für die Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB nicht vergleichen.".
  • BGH, 25.06.1974 - 5 StR 221/74

    Einordnung der Persönlichkeit des Täters im Rahmen einer Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 5 StR 424/75
    Daß besondere Umstände auch in der Verlockung durch eine besondere Gelegenheit bestehen können, wie die Strafkammer bei dem Angeklagten H. angenommen hat (UA S. 40), hat der Bundesgerichtshof in der Sache 5 StR 221/74 in seinem unveröffentlichten Urteil vom 25. Juni 1974 für einen Fall mit noch weit höherem Schuldgehalt und Schadensumfang bereits ausdrücklich anerkannt.
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Eine Beschränkung auf solche Fälle kann auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht entnommen werden (vgl. BGH NJW a.a.O.; BGH, Urt. vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75), mag sie auch zu solcher Deutung durch manche ihrer Formulierungen Anlaß gegeben haben (vgl. Lackner, StGB 11. Aufl. § 56 Anm. 6; Römer, JR 1973, 448, 453).

    Das folgt aus der Ermessensfreiheit, die sich aus der Unbestimmtheit und Fallbezogenheit des Begriffs der "besonderen Umstände" ergibt (vgl. BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW a.a.O.; BGH, Urteile vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75 - und vom 11. November 1975 - 1 StR 565/75 - Römer a.a.O. S. 451, 454).

  • BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83

    Grenzen der Vertretbarkeit für die Strafaussetzung zur Bewährung

    Der Bundesgerichtshof hat schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen muß (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; 1978, 599; BGH GA 1979, 313; 1982, 39; BGH Urteile vom 25. Juni 1974 - 5 StR 221/74 -, vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75 - und vom 30. September 1975 - 5 StR 342/75).
  • BGH, 04.07.1979 - 3 StR 180/79

    Willkürliche Gewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung

    "Die Frage, ob besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Verurteilten vorliegen, ist, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, weitgehend nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters zu entscheiden (BGHSt 24, 3 ff; 360, 363; Urteile vom 25. Juni 1974 - 5 StR 221/74 - und vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75).
  • BGH, 14.06.1977 - 5 StR 270/77

    Beschränkung der Strafaussetzung nach § 21 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) -

    Wie der Bundesgerichtshof zu der vergleichbaren Vorschrift des § 56 Abs. 2 StGB bereits hervorgehoben hat, kann eine Beschränkung auf solche Fälle auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht entnommen werden (BGH NJW 1977, 639; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; 5 StR 424/75 vom 23. September 1975).
  • BGH, 27.08.1980 - 2 StR 187/80

    Bewertung der Weigerung Schadensersatz zu leisten bei die Tat bestreitendem

    Die Begründung, mit der die Strafkammer die Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Strafen abgelehnt hat, gibt Anlaß zu dem Hinweis, daß das Bestehen einer an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichenden Konfliktslage des Täters nicht den einzigen Anwendungsfall des § 56 Abs. 2 StGB bildet, vielmehr auch sonstige mildernde Umstände genügen, sofern sie Ausnahmecharakter haben und deshalb von besonderem Gewicht sind (BGH, Urteile vom 23. September 1975 - 5 StR 424/75 - und vom 18. Januar 1979 - 4 StR 712/78 -).
  • BGH, 09.11.1976 - 5 StR 620/76

    Einmalige, an Rechtfertigungsgründen oder Schuldausschliessungsgründen

    Das Bestehen einer einmaligen, an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichenden Konfliktslage ist nicht der einzige Anwendungsfall des § 23 Abs. 2 StGB a.F. (§ 56 Abs. 2 StGB) (Senatsurteil vom 23.9.1975 - 5 StR 424/75 - BGH Urteile vom 25.2.1975 - 1 StR 706/74 - und vom 22.10.1975 - 2 StR 432/75 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht